Diese Seite beschreibt, was die im Webseitencheck und im Schnellcheck genannten externen Dienste technisch tun und wie sie typischerweise eingebunden sind. Sie ist als Nachschlagewerk gedacht — sachlich, ohne Empfehlung, ohne Rechtsberatung. Die rechtliche Einbettung zu jedem Dienst — Bescheide, Urteile, der EU-US Data Privacy Framework, die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG — ist ausführlich im Blogbeitrag Externe Dienste auf Webseiten und der Datenschutz — eine Bestandsaufnahme dargestellt; auf der vorliegenden Seite wird darauf jeweils nur kurz verwiesen. Empfehlungen für Ihre Seite stehen im Webseitencheck-Bericht.
Google Analytics
Was tut der Dienst?
Google Analytics ist ein Auswertungswerkzeug, mit dem Webseitenbetreiber das Besucherverhalten auf ihrer Seite messen. Bei jedem Seitenaufruf werden Nutzungsdaten an Server des Anbieters übertragen — typischerweise die aufgerufene Adresse, die IP-Adresse, der Browsertyp, das Betriebssystem und die Verweisquelle. Über eine eindeutige Kennung lassen sich aufeinanderfolgende Aufrufe derselben Person zu einer Sitzung zusammenfassen und über mehrere Sitzungen hinweg wiedererkennen. Anbieter ist Google in den Vereinigten Staaten. — Zur datenschutzrechtlichen Einordnung (DSB Österreich 2021, EU-US Data Privacy Framework 2023, § 25 TDDDG) siehe Blogbeitrag, Stationen 2, 5 und Abschnitt 3.
Wie ist er typischerweise eingebunden?
Die Einbindung erfolgt über ein Skript im Kopf- oder Fußbereich der Seite, oft eingebettet in den Google Tag Manager. Der Dienst setzt Cookies zur Wiedererkennung über Sitzungen hinweg. Mess-Anfragen werden im Hintergrund an die Server des Anbieters geschickt, ohne dass der Besucher davon etwas mitbekommt.
Was bietet updatefrei beim Umbau an?
Beim Umbau übernimmt der Baustein W-DS-01 — Tracking entfernen das ersatzlose Entfernen mit Bericht „was war, was ist nicht mehr". Verwaiste Reste in HTML-Kommentaren räumt zusätzlich die Sockel-Option A — DSGVO-Bereinigung nach. Wer eine einwilligungsfreie Auswertungs-Alternative möchte, findet unter dem Kontakt-Baustein W-DS-02 — Plausible einrichten eine in Europa gehostete Lösung.
Google Tag Manager
Was tut der Dienst?
Der Google Tag Manager ist eine Container-Verwaltung für Mess- und Marketing-Skripte. Statt einzelne Tracking-Codes direkt im Quelltext der Webseite zu hinterlegen, wird ein einziger Tag-Manager-Container eingebunden, der seinerseits die hinterlegten Tags lädt und auslöst. Der Tag Manager selbst lädt zunächst keine eigenen Mess-Daten zu Google; entscheidend ist, dass er beim Aufruf der Webseite ein JavaScript auf dem Endgerät des Besuchers speichert und dabei die IP-Adresse an Google übermittelt. Anbieter ist Google in den Vereinigten Staaten. — Das VG Hannover hat mit Urteil vom 19.03.2025 festgestellt, dass der Tag Manager nur nach Einwilligung gemäß § 25 TDDDG geladen werden darf — siehe Blogbeitrag, Station 6.
Wie ist er typischerweise eingebunden?
Die Einbindung erfolgt durch einen Container-Schnipsel im Kopfbereich der Seite, ergänzt um einen noscript-Block im Body. Im Tag-Manager-Konto werden anschließend die einzelnen Tags konfiguriert — etwa Google Analytics, Conversion-Tracking oder Marketing-Pixel. Der Tag Manager hat damit einen Doppel-Charakter: Der Container selbst ist Infrastruktur, die enthaltenen Tags machen die eigentliche Datenarbeit. Das Urteil des VG Hannover betrifft beides.
Was bietet updatefrei beim Umbau an?
Beim Umbau übernimmt der Baustein W-DS-01 — Tracking entfernen das ersatzlose Entfernen des Containers samt der darüber geladenen Tags. Verwaiste Reste in HTML-Kommentaren räumt zusätzlich die Sockel-Option A — DSGVO-Bereinigung nach.
Google Fonts
Was tut der Dienst?
Google Fonts ist eine kostenlose Sammlung von Webschriftarten. Eine Webseite, die Google Fonts einbindet, lädt die benötigten Schriftdateien beim Aufruf vom Server des Anbieters nach. Damit der Server die richtige Schrift ausliefern kann, übermittelt der Browser die anfragende IP-Adresse, den Browsertyp und die aufgerufene Adresse. Anbieter ist Google in den Vereinigten Staaten; die Auslieferung erfolgt über ein weltweites Servernetz. — Zur datenschutzrechtlichen Einordnung (LG München I, Urteil vom 20.01.2022) siehe Blogbeitrag, Station 3.
Wie ist er typischerweise eingebunden?
Die Einbindung erfolgt im Kopfbereich der Seite über eine Verlinkung auf eine Stylesheet-Adresse beim Anbieter. Cookies werden dabei nicht gesetzt. Der Dienst lädt jedoch bei jedem Seitenaufruf eine oder mehrere Schriftdateien nach.
Was bietet updatefrei beim Umbau an?
Beim Umbau übernimmt der Baustein W-DS-06 — Google Fonts lokalisieren den Umzug der Schriften auf den eigenen Webspace. Die Seite sieht danach unverändert aus, lädt aber keine Daten mehr beim Anbieter nach.
Google Maps
Was tut der Dienst?
Google Maps stellt interaktive Kartenansichten zur Verfügung. Eine Webseite, die eine Maps-Karte einbindet, lädt beim Aufruf Kartendaten, Bedien-Skripte und Schriften vom Anbieter-Server nach und setzt dabei Cookies — und zwar bevor der Besucher mit der Karte interagiert. Anbieter ist Google in den Vereinigten Staaten. — Cookie-Setzen und Datenübermittlung erfolgen vor jeder Nutzerinteraktion; nach § 25 TDDDG ist dafür eine Einwilligung erforderlich. Der DPF gilt für Google — siehe Blogbeitrag, Abschnitt 3.
Wie ist er typischerweise eingebunden?
Die Einbindung erfolgt entweder über einen iframe-Block, der direkt eine eingebettete Karten-URL lädt, oder über die Maps-JavaScript-Bibliothek mit eigenem Konfigurations-Code. Beide Varianten setzen Cookies und bauen vor jeder Nutzeraktion eine Verbindung zu Google auf. Eine einwilligungsfreie Alternative ist ein statisches Vorschaubild der Karte, das auf Klick durch die interaktive Karte ersetzt wird oder zu einer externen Kartenseite verlinkt.
Was bietet updatefrei beim Umbau an?
Beim Umbau übernimmt der Baustein W-DS-04 — 2-Klick-Wrapper Karten den Umbau auf eine Lösung, bei der ein statisches Vorschaubild gezeigt und die interaktive Karte erst nach aktivem Klick geladen wird. Beim Aufruf der Seite werden keine Daten mehr an den Anbieter übertragen.
YouTube
Was tut der Dienst?
YouTube ist die Video-Plattform von Google. Eine Webseite, die ein YouTube-Video einbindet, lädt beim Seitenaufruf den Player und je nach Variante zusätzliche Inhalte vom Anbieter — Cookies, Verbindungen zu DoubleClick, Schriften aus dem Google-Fonts-Netzwerk. Anbieter ist Google in den Vereinigten Staaten. — Bei Standard-Einbettung wird vor jeder Interaktion eine Verbindung zu Google aufgebaut; nach § 25 TDDDG ist dafür eine Einwilligung erforderlich. Der BfDI-Webseitencheck vom Juni 2025 hat diese Konstellation als wiederkehrenden Befund bei der Prüfung knapp 200 Bundes-Webseiten identifiziert — siehe Blogbeitrag, Station 8.
Wie ist er typischerweise eingebunden?
Die Einbindung erfolgt regelmäßig über einen iframe-Block, der eine YouTube-Embed-URL lädt. YouTube bietet einen sogenannten nocookie-Modus — die Embed-URL youtube-nocookie.com — der datensparsamer ist, beim Abspielen eines Videos aber weiterhin eine Verbindung zu Google aufbaut. Erst eine Zwei-Klick-Lösung mit statischem Vorschaubild verhindert die Verbindung beim Seitenaufruf vollständig.
Was bietet updatefrei beim Umbau an?
Beim Umbau übernimmt der Baustein W-DS-03 — 2-Klick-Wrapper Videos den Umbau auf eine Lösung, bei der das Video-Vorschaubild lokal ausgeliefert und das eingebettete Video erst nach aktivem Klick geladen wird. In der Werkzeug-Variante wird zusätzlich der nocookie-Modus aktiviert.
Facebook Pixel
Was tut der Dienst?
Der Facebook Pixel — heute offiziell Meta Pixel, im Web aber überwiegend unter dem älteren Namen verbreitet — ist ein Mess-Werkzeug für Conversion- und Marketing-Auswertungen. Eingebettet in eine Webseite überträgt er Aufruf- und Interaktionsereignisse an die Plattform Meta und setzt Cookies zur Wiedererkennung. Anbieter ist Meta Platforms, Inc. (vormals Facebook), Sitz in den Vereinigten Staaten. — Die DSB Österreich hat mit Bescheid vom 16.03.2023 die Standard-Einbindung als Verstoß gegen Art. 44 DSGVO eingestuft. Die Drittland-Frage ist mit dem DPF entschärft, die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG bleibt bestehen — siehe Blogbeitrag, Stationen 4 und 5.
Wie ist er typischerweise eingebunden?
Die Einbindung erfolgt durch einen Skript-Block im Kopfbereich der Seite, häufig zusätzlich gekapselt im Google Tag Manager. Der Pixel löst beim Seitenaufruf und bei definierten Aktionen — etwa beim Absenden eines Formulars oder beim Aufruf einer Bestätigungsseite — Mess-Ereignisse aus, die an Meta übertragen werden.
Was bietet updatefrei beim Umbau an?
Beim Umbau übernimmt der Baustein W-DS-01 — Tracking entfernen das ersatzlose Entfernen mit Bericht „was war, was ist nicht mehr". Verwaiste Reste in HTML-Kommentaren räumt zusätzlich die Sockel-Option A — DSGVO-Bereinigung nach.
Weitere Dienste
Neben den sechs ausführlich beschriebenen Diensten finden sich auf Webseiten regelmäßig weitere externe Einbindungen. Die folgende Liste nennt die im Webseitencheck häufiger vorgefundenen, alphabetisch geordnet:
- Cloudflare — Content Delivery Network und Reverse-Proxy. Routet sämtlichen Datenverkehr der Webseite über eigene Server, häufig vor jeder anderen Verarbeitung.
- Hotjar — Session-Replay und Heatmap-Analyse. Zeichnet Bewegungen und Klicks der Besucher auf, anonymisiert teilweise IP-Adressen.
- LinkedIn Insight Tag — Conversion- und Zielgruppen-Tracking für LinkedIn-Werbeanzeigen.
- Matomo (gehostet) — Auswertungs-Software, je nach Konfiguration als selbstgehostete oder als Cloud-Variante. Die selbstgehostete Variante ist datenschutzrechtlich anders einzuordnen als die Cloud-Variante.
- Microsoft Clarity — Heatmap- und Session-Replay-Werkzeug, vergleichbar zu Hotjar, Anbieter Microsoft.
- Microsoft Bing Ads (UET-Tag) — Conversion-Tracking für Bing-Werbeanzeigen.
- Pinterest Tag — Conversion-Tracking für Pinterest-Werbeanzeigen.
- reCAPTCHA — Bot-Schutz von Google. Bindet ein JavaScript des Anbieters ein, bewertet Nutzerverhalten zur Risikobewertung.
- TikTok Pixel — Conversion-Tracking für TikTok-Werbeanzeigen.
- Twitter / X Pixel — Conversion-Tracking für Anzeigen auf der Plattform X (vormals Twitter).
- Vimeo — Video-Plattform, alternative Einbettung zu YouTube. Der Standard-Player setzt ebenfalls Cookies und überträgt Aufrufdaten.
Die Liste ist nicht abschließend. Welche Dienste konkret auf einer Webseite eingebunden sind, klärt der Webseitencheck.
Verhältnis zur Datenschutzerklärung
Diese Seite ist ein technisches Glossar. Die Datenschutzerklärung von updatefrei.de finden Sie über die Fußzeile. Welche Dienste auf einer Kunden-Webseite eingebunden sind und wie diese in der Datenschutzerklärung der Kunden-Webseite zu nennen sind, klärt der Webseitencheck.
Stand: 30. April 2026.