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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Website-Converter – Produktlinie „Sockel"

Fassung: ausschließlich für Unternehmer (B2B)

Stand: Juni 2026

Inhaltsübersicht

Teil A – Allgemeine Bestimmungen — §§ 1–10

Teil B – Besondere Bedingungen Webseitencheck — §§ 11–13

Teil C – Besondere Bedingungen Sockel-Migration — §§ 14–20

Teil D – White-Label-Agenturen — §§ 21–23

Teil E – Vertragspartnereigenschaft und Widerrufsrecht — § 24

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Robert Fischer, updatefrei, Schleifgässchen 11, 53332 Bornheim, vertreten durch Robert Fischer (nachfolgend „Anbieter", auftretend unter der Marke „Website-Converter" bzw. der Produktlinie „Sockel"), und dem Kunden über die nachfolgend beschriebenen Leistungen: Webseitencheck (Teil B), Sockel-Migration (Teil C) sowie das White-Label-Angebot für Agenturen (Teil D).

(2) Das Angebot des Anbieters und sämtliche Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen; Näheres regelt § 2.

(3) Der Allgemeine Teil (Teil A) gilt für alle Leistungen. Ergänzend gelten die jeweiligen Besonderen Bedingungen (Teile B–D) sowie Teil E. Bei Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen dem Allgemeinen Teil vor.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Die AGB werden dem Kunden im Bestellprozess in einer Weise zur Verfügung gestellt, die ihm deren Kenntnisnahme, Abruf und Speicherung in wiedergabefähiger Form ermöglicht.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Verbraucher, Unternehmer und Adressatenkreis

(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an die in § 1 Abs. 2 genannten Kunden. Verträge kommen nur mit solchen Kunden zustande. Maßgeblich ist die Eigenschaft, in der der Kunde bei Abschluss des jeweiligen Vertrages handelt, nicht sein genereller Status. Der Kunde bestätigt im Bestellprozess ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bzw. zu geschäftlichen Zwecken schließt.

(4) Sollte im Einzelfall wider Erwarten ein Verbraucher Vertragspartner werden, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften unberührt; sie gelten diesem gegenüber unmittelbar kraft Gesetzes (vgl. § 24 Abs. 2). Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB für alle Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen im Online-System des Anbieters stellt kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Voraussetzung für eine Sockel-Bestellung ist ein zuvor durchgeführter, gültiger Webseitencheck; der Zugang zum Bestellformular ist technisch nur über einen gültigen, dem Kunden zugeordneten Check-Token möglich.

(3) Mit Absenden des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrages ab und bestätigt zugleich, als Unternehmer im Sinne des § 2 zu handeln.

(4) Die unmittelbar nach Bestellung versandte E-Mail-Eingangsbestätigung („M1"), die Preis, Bankdaten und Verwendungszweck enthält, dient ausschließlich der Bestätigung des Zugangs der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Sie ist auch keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG; die Rechnungsstellung erfolgt gesondert.

(5) Der Vertrag über die Sockel-Migration kommt mit dem Beginn der Ausführung durch den Anbieter zustande. Der Beginn der Ausführung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Beim Webseitencheck kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.

(6) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nebst diesen AGB und den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im System ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Anbieter nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch; die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

(3) Sämtliche Leistungen des Anbieters werden ausschließlich im Wege der Vorkasse erbracht. Die Vergütung ist mit Zugang der Eingangsbestätigung (M1) fällig und vor Beginn der Leistungsausführung vollständig zu zahlen. Der Anbieter beginnt mit der Ausführung erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Eingangsbestätigung (M1) genannte Konto unter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks. Weitere Zahlungswege gelten nur, soweit ausdrücklich angeboten.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB).

(6) Die Rechnung wird gesondert nach den Anforderungen des § 14 UStG erstellt und dem Kunden in Textform übermittelt. Bei Sockel-Bestellungen weist die Rechnung den Webseitencheck, die Sockel-Migration sowie die Anrechnung des Check-Betrags getrennt aus (vgl. § 13).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere die zu migrierende Ausgangswebsite bzw. deren URL sowie etwaige erforderliche Zugangsdaten.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Ausgangswebsite und deren Inhalte überführen zu lassen, und dass er Inhaber der erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) ist oder über entsprechende Berechtigungen verfügt.

(3) Wirkt der Kunde bei einer erforderlichen Mitwirkung nicht mit (insbesondere bei der Bereitstellung der Ausgangswebsite und etwaiger Zugangsdaten), gelten die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 642, 643 BGB). Für die Auslieferung der fertiggestellten Fassung ist eine Mitwirkung des Kunden nicht erforderlich (§ 18); Bearbeitungen im Goodwill-Editierfenster (§ 16) erfolgen auf eigenen Anstoß des Kunden.

§ 6 Nutzungs- und Inhaltsrechte

(1) Mit Auslieferung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das ausgelieferte statische Ergebnis (die migrierte Website) für eigene Zwecke zu nutzen, zu hosten und zu veröffentlichen. Die vollständige Zahlung der Vergütung erfolgt nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 im Wege der Vorkasse vor Beginn der Leistungsausführung.

(2) An den vom Anbieter eingesetzten Werkzeugen, Skripten, Verfahren und sonstigen Hilfsmitteln verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Dem Kunden werden hieran keine Rechte eingeräumt.

(3) Für sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder im Goodwill-Editierfenster eingebrachten Inhalte bleibt der Kunde allein verantwortlich (vgl. § 9 Abs. 4).

§ 7 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung.

(2) Das System des Anbieters ist nach dem Grundsatz „Privacy by Design" ausgelegt und arbeitet weitgehend hash-basiert. Auftragsbezogene Daten werden in einem geschützten, je Auftrag getrennten Bereich („Sidecar") verarbeitet, für höchstens 30 Tage vorgehalten und anschließend automatisiert gelöscht; Löschvorgänge werden in einem DSGVO-Log dokumentiert.

(3) Die im Rahmen eines Webseitenchecks erhobenen Crawl-Daten werden nach Maßgabe des Absatzes 2 nach 30 Tagen gelöscht. Schließt der Kunde innerhalb dieser Frist einen Vertrag über eine Sockel-Migration ab, gehen die Crawl-Daten als Arbeitsgrundlage in den Sockel-Auftrag über und werden nach dessen Maßgabe weiter aufbewahrt.

(4) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder in den Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Für die Sockel-Migration gilt ergänzend § 20.

(2) Gewährleistungsansprüche für die Sockel-Migration verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig; die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt entsprechend.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtskonformität, Wirtschaftlichkeit, Auffindbarkeit (Rankings), Erreichbarkeit von Zielgruppen oder Konversion der migrierten Website. Für sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder im Goodwill-Editierfenster eingebrachten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich; dies betrifft insbesondere Urheber- und Markenrechte, Impressum, Datenschutzerklärung sowie wettbewerbsrechtliche Vorgaben.

(5) Bei Verlust von Daten ist die Haftung des Anbieters auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und ist hierzu nicht bereit (§ 36 VSBG).

Teil B – Besondere Bedingungen Webseitencheck

§ 11 Leistungsumfang Webseitencheck

(1) Der Webseitencheck ist eine eigenständige, entgeltliche Vorleistung. Er stellt einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) dar.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Auslieferung eines Diagnose-Berichts über eine vom Kunden benannte, öffentlich erreichbare Website. Welche Prüfbereiche der Bericht umfasst und in welcher Form er ausgeliefert wird, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Webseitencheck in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Prüfung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

(3) Voraussetzung der Leistungserbringung ist, dass die vom Kunden benannte Ausgangswebsite während der Bearbeitungszeit öffentlich und ohne Login-Schranken oder IP-Sperren erreichbar ist. Bereiche, die nur nach Anmeldung zugänglich sind, sind nicht Gegenstand der Untersuchung.

(4) Nicht Gegenstand des Vertrages sind insbesondere eine Beratung, eine rechtliche Bewertung der festgestellten Sachverhalte, eine Korrektur der untersuchten Website sowie eine Folgebetreuung. Mit dem Webseitencheck sind ferner nicht verbunden: der Abschluss eines Sockel-Vertrages, eine Reservierung von Kapazitäten oder eine Garantie für die Durchführbarkeit oder das Ergebnis einer späteren Migration. Solche Leistungen können gesondert beauftragt werden.

(5) Der Diagnose-Bericht beschreibt den festgestellten technischen Zustand der untersuchten Website zum Zeitpunkt des Crawls. Die Aussagen des Berichts sind keine Rechtsberatung und ersetzen weder eine anwaltliche Prüfung noch eine vollständige technische Begutachtung.

(6) Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise zwei bis fünf Werktage ab Beginn der Ausführung. Die Angabe ist eine Aussage zur üblichen Dauer und keine verbindliche Lieferfrist im Rechtssinne. Verzögerungen aus technischen Gründen, insbesondere zeitweilige Nichterreichbarkeit der Ausgangswebsite oder ein außergewöhnlich großer Seitenumfang, teilt der Anbieter dem Kunden unverzüglich in Textform mit; soweit möglich, übermittelt er eine aktualisierte Zeitschätzung.

(7) Der Anbieter behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht erfüllt sind, wenn berechtigte Zweifel an der Berechtigung des Kunden im Hinblick auf die benannte Website bestehen oder wenn die Untersuchung gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen würde. Eine bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 12 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Vergütung für den Webseitencheck ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung im System ausgewiesenen Preis (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer); § 4 Abs. 1 gilt entsprechend.

(2) Die Vergütung ist im Wege der Vorkasse nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 zu entrichten.

§ 13 Anrechnung auf die Sockel-Migration

(1) Schließt der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach Durchführung des Webseitenchecks einen Vertrag über eine Sockel-Migration ab, wird die für den Webseitencheck gezahlte Vergütung vollständig auf den Preis der Sockel-Migration angerechnet. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Datum der Bestellung der Sockel-Migration durch den Kunden, nicht der Beginn der Ausführung oder der Zahlungseingang.

(2) Die Anrechnung erfolgt einmal je Webseitencheck-Bestellung. Folgen mehrere Sockel-Aufträge auf einen Webseitencheck, wird der Webseitencheck-Preis nur auf den ersten dieser Aufträge angerechnet.

(3) Voraussetzung der Anrechnung ist die vollständige Vertragserfüllung des Webseitenchecks.

(4) Die Anrechnung wird in der Rechnung über die Sockel-Migration als gesonderte Position ausgewiesen.

Teil C – Besondere Bedingungen Sockel-Migration

§ 14 Leistungsgegenstand

(1) Die Sockel-Migration ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).

(2) Geschuldeter Erfolg ist die Herstellung einer statischen HTML-Fassung der vom Kunden benannten Ausgangswebsite und deren Auslieferung an den Kunden.

(3) Das Goodwill-Editierfenster nach Auslieferung (§ 16) ist ein freiwillig eingeräumtes, nachgelagertes Bearbeitungsrecht und nicht Bestandteil des geschuldeten Werkerfolgs.

§ 15 Leistungsgrenzen und Beschaffenheitsvereinbarung

(1) Die Parteien vereinbaren als geschuldete Beschaffenheit die möglichst originalgetreue technische Reproduktion der Ausgangswebsite. Die Übernahme bestehender Dateistrukturen, URLs, Asset-Namen, Verzeichnisstrukturen, historischer Eigenheiten und technischer Besonderheiten der Ausgangswebsite – einschließlich technischer Eigenheiten aus Spiegelungen (z. B. „Speichern-unter") – stellt keinen Mangel dar, sondern ist Bestandteil der vereinbarten Leistung.

(2) Nicht geschuldet sind insbesondere folgende Leistungen:

(3) Ein etwaiger „DSGVO-Grundputz" (z. B. Entfernen von Tracking-Elementen) wird, soweit angeboten, nach bestem Bemühen vorgenommen, begründet jedoch keine Zusicherung vollständiger Rechtskonformität der Website.

§ 16 Goodwill-Editierfenster nach Auslieferung

(1) Nach der Auslieferung (§ 18) räumt der Anbieter dem Kunden freiwillig ein auf 14 Tage ab Zugang der Auslieferung begrenztes Bearbeitungsrecht ein (Goodwill-Fenster). Das Bearbeitungsrecht ist nicht Bestandteil des geschuldeten Werkerfolgs (§ 14 Abs. 3) und auf den in diesem Paragrafen geregelten Umfang beschränkt.

(2) Innerhalb des Fensters darf der Kunde über die bereitgestellten Bearbeitungsfunktionen die Texte sowie die Alternativtexte (alt-Attribute) der im Inhaltsbereich eingebundenen Bilder unbegrenzt ändern und diese Bilder an bis zu fünf Stellen austauschen. Nicht zulässig ist die Veränderung von Layout, Templates oder Struktur; diese Beschränkung ist gewollter Bestandteil des Leistungsumfangs (Konservierung statt Relaunch).

(3) Eine aktualisierte Auslieferung erfolgt ausschließlich auf eigenen Anstoß des Kunden. Sie ist innerhalb des Fensters unbegrenzt möglich; maßgeblich ist jeweils die zuletzt vom Kunden angestoßene Fassung (last-write-wins).

(4) Die Bearbeitung im Goodwill-Fenster ist Inhalts-Selbstbearbeitung des Kunden und kein Abnahme-Akt. Sie stellt insbesondere keine erneute Abnahme dar, lässt die Abnahme nach § 17 unberührt, setzt die migrationsbezogene Gewährleistung (§ 20) nicht zurück und löst keine neue Gewährleistungsfrist aus.

(5) Stößt der Kunde innerhalb des Fensters keine aktualisierte Auslieferung an, bleibt die zuletzt ausgelieferte Fassung maßgeblich. Eine automatische Auslieferung bei Untätigkeit des Kunden findet nicht statt.

§ 17 Abnahme

(1) Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Einer ausdrücklichen Abnahmeerklärung des Kunden bedarf es nicht.

(2) Hat der Anbieter dem Kunden das fertiggestellte Werk ausgeliefert und ihn zur Abnahme aufgefordert, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Auslieferung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB).

(3) Wird im Einzelfall wider Erwarten ein Verbraucher Vertragspartner (§ 2 Abs. 4), treten die Rechtsfolgen des Absatzes 2 ihm gegenüber nur ein, wenn der Anbieter ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dieser Hinweis wird mit der Auslieferung übermittelt.

(4) Mit der Abnahme gilt das Werk als vertragsgemäß hergestellt und beginnt die Gewährleistungsfrist (§ 20). Bearbeitungen im Goodwill-Fenster (§ 16) sind weder Abnahme noch Abnahmeverweigerung und beeinflussen den Lauf der Frist nach Absatz 2 nicht.

§ 18 Auslieferung

(1) Die Auslieferung setzt eine vorherige Freigabe durch den Anbieter nach interner Prüfung voraus. Sie erfordert keine Mitwirkung des Kunden.

(2) Die finale statische Website wird als ZIP-Datei bereitgestellt, dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt und per E-Mail mitgeteilt.

(3) Eine aktualisierte Bereitstellung infolge einer Bearbeitung im Goodwill-Fenster (§ 16) erfolgt als Aktualisierung des bereitgestellten Downloads. Sie dient ausschließlich der Übernahme der vom Kunden selbst vorgenommenen Inhaltsänderungen und begründet keinen neuen Werkerfolg; sie löst insbesondere die Fristen nach § 17 Abs. 2 und § 20 nicht erneut aus.

(4) Ein laufendes Hosting ist nicht Bestandteil der Sockel-Migration. Der Betrieb der ausgelieferten Website obliegt dem Kunden.

§ 19 Fristen und stiller Ablauf des Goodwill-Fensters

(1) Das Goodwill-Fenster (§ 16) endet 14 Tage nach Zugang der Auslieferung. Maßgeblich ist die erste Auslieferung nach Freigabe (§ 18 Abs. 1); spätere Re-Auslieferungen verlängern das Fenster nicht.

(2) Mit Ablauf des Fensters wird der Bearbeitungsbereich geschlossen. Maßgeblich bleibt die zuletzt ausgelieferte Fassung.

(3) Eine automatische Auslieferung oder eine Freigabe-/Abnahmefiktion allein aufgrund von Untätigkeit des Kunden findet nicht statt. Die Abnahme richtet sich ausschließlich nach § 17.

(4) Nach Abschluss gelten die Aufbewahrungs- und Löschfristen nach § 7.

§ 20 Gewährleistung für die Migration

(1) Gewährleistet wird ausschließlich die technische Reproduzierbarkeit, die Auslieferbarkeit sowie die wesentliche Funktionsgleichheit der statischen Fassung gegenüber der Ausgangswebsite im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 15).

(2) Nicht gewährleistet werden insbesondere Rankings, Konversionen, Barrierefreiheit, Rechtskonformität sowie die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der Inhalte.

(3) Übernommene technische Eigenheiten der Ausgangswebsite (§ 15 Abs. 1) sind kein Mangel.

(4) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme (§ 17). Bearbeitungen im Goodwill-Fenster (§ 16) lassen die Gewährleistung und den Lauf ihrer Frist unberührt; sie lösen insbesondere keine neue Frist aus.

Teil D – White-Label-Agenturen

§ 21 Vertragspartnerstruktur

(1) Im White-Label-Modell ist ausschließlich die Agentur Vertragspartner des Anbieters.

(2) Zwischen dem Anbieter und dem Endkunden der Agentur entsteht kein Vertragsverhältnis.

§ 22 Verantwortlichkeiten

(1) Die Agentur ist für die Vertragsbeziehung zu ihrem Endkunden, die Endkundenkommunikation, die Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden sowie für die Einhaltung der gegenüber dem Endkunden geltenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Verbraucherschutz) allein verantwortlich. Schließt die Agentur Verträge mit Verbrauchern, obliegt ihr insbesondere die Einrichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen und Hinweise (einschließlich einer etwaigen elektronischen Widerrufsfunktion nach § 356a BGB) im eigenen Verantwortungsbereich.

(2) Die Agentur tritt gegenüber ihrem Endkunden im eigenen Namen auf.

§ 23 Freistellung und Haftung

(1) Die Agentur stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen ihrer Endkunden sowie Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen Agentur und Endkunde gegen den Anbieter geltend gemacht werden, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § 9 entsprechend.

Teil E – Vertragspartnereigenschaft und Widerrufsrecht

§ 24 Adressatenkreis und Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Verträge werden ausschließlich mit den in § 1 Abs. 2 genannten Kunden geschlossen (§ 2). Diesen steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden daher nicht bereitgestellt; eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB ist nicht einzurichten.

(2) Sollte im Einzelfall wider Erwarten ein Verbraucher Vertragspartner werden, steht diesem das gesetzliche Widerrufsrecht nach den §§ 355 ff. BGB zu. Der Anbieter stellt in einem solchen Fall die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen einschließlich einer Widerrufsbelehrung gesondert in Textform bereit und richtet die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen ein. Ein etwaiges vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 356 Abs. 4 und Abs. 5 BGB).

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