W-DS-01 — Tracking entfernen
49 €
Worum es geht
Auf vielen Websites laufen Tracking-Werkzeuge mit, die Besucher-Daten an Drittanbieter senden — Google Analytics, Meta Pixel, Google Tag Manager, manchmal auch Hotjar, Matomo Cloud oder ältere Schnipsel, die niemand mehr aktiv nutzt.
Damit sie rechtlich sauber laufen, brauchen sie eine Einwilligung des Besuchers. Die meisten Betreiber lösen das mit einem Cookie-Banner — der ist allerdings selbst eine Last: visuell störend, oft technisch fehlerhaft, eine fortlaufende Pflege-Aufgabe.
Dieser Baustein wählt den anderen Weg: Tracking ersatzlos entfernen. Damit entfällt der Anlass für den Banner, und die Seite wird in einem Schritt rechtssicher und schlanker.
Was technisch passiert
Wir scannen den HTML-, JavaScript- und CSS-Bestand der Seite auf bekannte Tracking-Schnipsel und verwandte Marker:
- Google Analytics (gtag.js, ga.js, analytics.js)
- Google Tag Manager
- Meta/Facebook Pixel (auch als 1×1-Pixel-Bild im
<noscript>-Fallback) - Hotjar, Clarity, Matomo Cloud
- LinkedIn Insight Tag, TikTok Pixel, Microsoft UET
- DNS-Hinweise (
preconnect,dns-prefetch) zu Tracker-Servern — bereits diese bauen eine Verbindung auf - Tracking-Pixel als Hintergrundbild in CSS
Gefundene Stellen werden aus den HTML- und CSS-Dateien entfernt — vollständig, nicht nur deaktiviert. Gleichzeitig prüfen wir die Datenschutzerklärung der Seite auf Erwähnungen entfernter Werkzeuge und melden Treffer im Bericht zur Anpassung durch Sie.
Was wir nicht entfernen: Verwaiste Tracker-IDs in JS-Variablen ohne dazugehöriges Lade-Skript (z. B. var gaTrackingId = 'UA-…' ohne weitere Einbindung) — solche Reste tun nichts, sind aber im Quelltext sichtbar; sie werden im Bericht markiert, eine pauschale Löschung wäre heuristisch riskant. Auch bereits gesetzte Cookies früherer Tracker können nicht entfernt werden — sie liegen im Browser des Besuchers und verfallen mit ihrer Laufzeit.
Bericht „was war, was ist nicht mehr"
Zum Baustein gehört ein zweispaltiger Bericht: links die Liste der Tracker, die wir auf der Seite gefunden haben, rechts der Befund nach der Bereinigung. Pro Eintrag mit Fundstelle (welche Datei, welche Zeile) und kurzer Einordnung („Cookie-pflichtig", „Einwilligungs-pflichtig", „bereits inaktiv, nur Datenleichen").
Der Bericht ist nicht nur Ergebnis-Beleg. Er ist Auskunfts-Material: Wenn Besucher später nach früheren Datenverarbeitungen fragen, oder die Datenschutzerklärung im Archiv noch alte Werkzeuge nennt, lässt sich nachlesen, wann was entfernt wurde. Bei einer Aufsichtsbehörde-Anfrage spart das Stunden Recherche.
Abgrenzung zur Alternative — wenn Sie weiter zählen wollen
Manche Betreiber möchten auf Besucher-Zahlen nicht verzichten — weil sie Werbeerfolge messen, weil sie wissen wollen, welche Inhalte gelesen werden, oder weil das Hostingpaket eine Statistik-Pflicht hat.
Für diesen Fall gibt es W-DS-02 Plausible einrichten. Plausible ist ein europäischer Analyse-Dienst, der ohne Cookies arbeitet, keine personenbezogenen Daten speichert und damit ohne Einwilligung und ohne Banner betrieben werden darf. Das Werkzeug-Stück bleibt also auch dort sauber — Sie zählen, ohne den rechtlichen Aufwand wieder einzusammeln.
Wer diesen Weg gehen will, bucht beide Bausteine zusammen: erst wird entfernt, dann wird das einwilligungsfreie Werkzeug eingerichtet. Plausible ist als Kontakt-Baustein angelegt, weil zur Einrichtung ein Konto beim Anbieter und Abstimmung über die zu messenden Ziele gehört.
Rechtlicher Hintergrund
Tracking-Werkzeuge wie Google Analytics oder Meta Pixel setzen Cookies und übertragen Geräte-Kennungen an Server, die meist außerhalb der EU stehen. Beides berührt zwei Regelwerke:
Das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, seit Mai 2024 Nachfolger des TTDSG) verlangt in § 25 für jeden Zugriff auf das Endgerät des Besuchers — also auch für das Setzen nicht zwingend nötiger Cookies — eine ausdrückliche Einwilligung. Die DSGVO regelt darüber hinaus, dass die übertragenen personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage brauchen, in der Praxis ebenfalls die Einwilligung.
Die übliche Lösung — ein Cookie-Banner mit Zustimmen-Knopf — ist rechtlich zulässig, wenn er sauber gebaut ist. Die Erfahrung der letzten Jahre (zahlreiche Aufsichts-Bescheide, der noyb-Bericht über fehlerhafte Banner-Designs) zeigt allerdings, dass viele Banner in der Praxis genau die Anforderungen verfehlen, die ihre Rechtfertigung sind.
Deshalb dieser Baustein als Werkzeug-Antwort: Wer das Tracking nicht wirklich braucht, entfernt es — und der ganze Banner-Aufbau erübrigt sich.
Mehr dazu auf der Erklärseite Externe Dienste und Datenschutz.
Was Sie tun müssen
Sie müssen nichts vorbereiten und uns keine Zugangsdaten geben. Wir arbeiten auf der Crawl-Kopie der Seite, die im Sockel ohnehin entsteht.
Nach Auslieferung empfehlen wir einen Blick auf zwei Stellen:
-
Datenschutzerklärung — wenn dort Werkzeuge wie „Google Analytics" oder „Meta Pixel" namentlich erwähnt sind, sollten diese Abschnitte gestrichen oder umformuliert werden. Der Bericht markiert die Treffer.
-
Einbettungen Dritter — Videos und Karten setzen weiterhin eigene Cookies, sobald sie geladen werden. Wenn auf der Seite YouTube-Videos oder Google-Maps-Karten eingebunden sind, lohnt sich der Blick auf die 2-Klick-Wrapper-Bausteine W-DS-03 und W-DS-04 — sonst ist die Tracking-Frage nur halb gelöst.
Sonst gibt es nichts zu tun. Die Seite läuft nach dem Eingriff einwilligungsfrei.