W-BF-03 — BFSG-Korrekturen
49 €
Worum es geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab Juni 2025 viele gewerbliche Websites zu einem Mindestmaß an Barrierefreiheit. Das betrifft längst nicht nur große Online-Shops — auch Praxen, Kanzleien, Vereine mit Geschäftsbetrieb und kleine Unternehmen können unter die Pflicht fallen, je nach Tätigkeit und Nutzerkreis.
Auf den meisten Bestandsseiten finden sich vier bis sechs typische Mängel: zu schwache Farb-Kontraste, fehlende oder falsche Überschriften-Hierarchie, Formulare ohne sichtbare Beschriftungen, fehlende Sprach-Auszeichnung im Dokument, nicht per Tastatur erreichbare Bedien-Elemente, und natürlich Bilder ohne Alt-Texte (für Letzteres gibt es den eigenen Baustein W-BF-02).
Der Baustein prüft die Seite gegen einen Katalog häufiger BFSG-Mängel und behebt, was sich werkzeug-seitig beheben lässt. Was sich nicht ohne Inhalts- oder Design-Entscheidung lösen lässt, wird im Bericht aufgelistet — mit konkretem Vorschlag, was zu tun wäre.
Was technisch passiert
Die Seite wird gegen typische BFSG-Mängel geprüft, gemessen an den WCAG-2.1-Kriterien Stufe AA — dem vom Gesetz geforderten Standard. Der Baustein liefert zwei Sachen: zwei automatische Korrekturen direkt im HTML, und eine Aufgaben-Liste mit konkreten Lösungswegen für die Punkte, die nicht maschinell entschieden werden können.
Was wir automatisch korrigieren:
- Sprach-Auszeichnung — fehlt das
lang-Attribut im<html>-Tag oder zeigt es auf eine falsche Sprache, wird es gesetzt. Vorlese-Programme erkennen damit die Dokumentsprache und sprechen Texte korrekt aus. - Seitentitel — fehlt
<title>oder ist er leer, wird er aus der Hauptüberschrift der Seite plus Ihrem Firmennamen zusammengesetzt. Ein Titel ist Pflicht für Browser-Tabs, Lesezeichen und Suchmaschinen.
Was im Bericht als Aufgaben-Liste erscheint:
- Überschriften-Hierarchie — fehlt H1, oder springt die Reihenfolge unsauber (etwa H2 → H4 ohne H3 dazwischen)? Pro Befund eine konkrete Empfehlung, welches Element wie umzubenennen wäre — plus Hinweis, ob die Umbenennung CSS-Selektoren brechen könnte. Das ist eine Einzelfall-Entscheidung; eine pauschale Maschinen-Korrektur kann den Stil zerlegen.
- Farb-Kontraste — pro CSS-Regel mit unzureichendem Kontrast wird das aktuelle Verhältnis berechnet, plus zwei konkrete Hex-Werte: einer für AA (4,5:1), einer für AAA (7:1). Sie oder Ihr Designer entscheiden, welcher umgesetzt wird — oder ob stattdessen der Hintergrund angepasst werden soll, um eine Marken-Farbe zu erhalten.
Der Bericht ist als Aufgaben-Plan formuliert — kein reiner Befund, sondern eine umsetzungsreife Liste, die ein Designer oder Web-Entwickler in zwei bis vier Stunden abarbeiten kann.
Was der Baustein nicht abdeckt
Der Baustein deckt die typischen technischen BFSG-Mängel ab, die sich aus dem HTML-Aufbau einer Seite ergeben. Er ist keine umfassende Barrierefreiheits-Beratung. Drei Bereiche bleiben außerhalb:
Inhaltliche Verständlichkeit. Das BFSG fordert (in bestimmten Fällen) leicht verständliche Sprache. Ob ein Text dafür geeignet ist, ist eine Sprach- und Redaktions-Frage, kein Werkzeug-Thema.
Eigenständige Erklärung zur Barrierefreiheit. Größere Anbieter sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite zu führen. Der Baustein erstellt diese Erklärung nicht — er liefert nur die Befunde, die in eine solche Erklärung einfließen würden.
Komplexe interaktive Elemente. Wer eine eigene Buchungs-Strecke, einen Konfigurator, eine Karten-Auswahl oder vergleichbares betreibt, braucht für die Barrierefreiheit dieser Bereiche eine eigenständige Prüfung — das geht über das hinaus, was ein Werkzeug-Lauf leisten kann.
Rechtlicher Hintergrund
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Verpflichtet sind Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, etwa E-Books, elektronischer Zahlungsverkehr, Personenbeförderung, Telefon-Dienste, Bank-Dienstleistungen und der elektronische Geschäftsverkehr — also Online-Shops und Buchungsstrecken.
Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Pflichten ausgenommen, sofern sie Dienstleistungen anbieten. Für Produktanbieter gilt die Ausnahme nicht.
In der Praxis ist die Lage gemischt: Reine Visitenkarten-Seiten ohne Geschäftsbetrieb fallen meist nicht unter das BFSG. Sobald aber ein Vertrag online geschlossen werden kann, ein Termin gebucht oder ein Produkt verkauft wird, wird die Pflicht relevant. Im Zweifel hilft eine kurze Rechtsberatung — der Bauteil-Bericht kann ihr als Befund-Grundlage dienen.
Die Aufsicht liegt bei der Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit (in Magdeburg). Bei Verstößen können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängt werden, in der Praxis kommt es bisher (Stand Mitte 2026) eher zu Aufforderungen zur Nachbesserung.
Was Sie tun müssen
Vor der Buchung: nichts. Die Prüfung läuft auf der Crawl-Kopie der Seite, die im Sockel ohnehin entsteht.
Nach Auslieferung gehen Sie den Bericht durch, soweit es Punkte aus der Liste „Inhalts- oder Design-Entscheidung erforderlich" gibt. Wir geben pro Punkt einen konkreten Vorschlag — Sie entscheiden, ob er umgesetzt werden soll, und schicken Ihre Antwort per Mail oder Kontaktformular.